Der Wert des Maschinenparks bildet die Kaufpreisuntergrenze beim Unternehmensverkauf.


Auflösung:

Das stimmt nicht. Der Wert des Unternehmens und der Wert des Maschinenparks stehen in der Regel in keinem Zusammenhang!

Begründung: Der Wert eines Unternehmens ergibt sich ausschließlich aus seiner nachhaltigen Gewinnerwartung. Lediglich nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens können separat und zusätzlich bewertet werden. 

Mit dem Kaufpreis, der im Rahmen eines Verkaufs der Geschäftsanteile (sog. Share-Deal) für das Eigenkapital an die Unternehmenseigner zu zahlen ist, wird die Übernahme sämtlicher betriebsnotwendigen, materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter des Unternehmens abgegolten.Wichtig: Hierbei werden im Regelfall auch sämtliche bekannten Verpflichtungen (PASSIVA) des Unternehmens mit übernommen, z.B. gegenüber Personal, Kunden, Lieferanten, Finanzamt, Krankenkassen, etc.

Wenn das Unternehmen seine materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter allerdings komplett einzeln verkauft (sog. Asset-Deal) spielt auch der Wert des Maschinenparks eine Rolle. Das bisher bestehende Unternehmen wird dabei durch den Verkauf seiner wesentlichen Wirtschaftsgüter allerdings aufgelöst. Wichtig: Die Verpflichtungen des Unternehmens (PASSIVA), z.B. gegenüber Personal, Kunden, Lieferanten, Finanzamt, Krankenkassen, etc. werden hierbei im Regelfall nicht übernommen.

Der Kaufpreis bei einem Asset-Deal ist deshalb  in der Regel mit dem Kaufpreis bei einem Share-Deal nicht vergleichbar, da der Verkäufer und der Verkaufsgegenstand nicht vergleichbar sind!

 

 

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