Stille Reserven gehören dem Verkäufer und sind separat zu bezahlen.


Auflösung:

Falsch!

Im notwendigen Betriebsvermögen enthaltene, stille Reserven, die durch Unterbewertung von AKTIVA oder Überbewertung von PASSIVA entstehen können sind Bestandteil des Eigenkapitals des Unternehmens. Mit dem Kaufpreis, den der Käufer für das Eigenkapital bezahlt, werden auch die stillen Reserven bezahlt und gehören damit dem Käufer.

Stille Reserven sind allenfalls separat zu betrachten, sofern sie in nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen enthalten sind, die auch separat veräußert werden könnten. 

 

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