Der Verkaufserlös kann optimiert werden durch möglichst weitgehenden Abbau des Lagers und Abarbeitung bestehender Aufträge vor dem Unternehmensverkauf


Auflösung:

Falsch!

Begründung: Üblicherweise muss der Verkäufer im Kaufvertrag garantieren, dass das Unternehmen bis zur Übergabe an den Käufer ausschließlich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs fortgeführt wird. 

Das Unternehmen muss dann mit allen Betriebsmitteln ausgestattet sein, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs im bisherigen Umfang notwendig sind, wenn Abzüge vom Kaufpreis vermieden werden sollen. 

 

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