Das sehen die Käufer meist anders!
Begründung: Die vom Verkäufer zu übergebenden Informationen müssen im Regelfall umfassend geprüft werden können, üblicherweise durch Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.. Will der Verkäufer bestimmte Informationen nicht preisgeben, bleibt ihm nur die Option, Garantien für die betroffenen Bereiche im Kaufvertrag abzugeben, sonst wird der Verkauf scheitern.
Welche Informationen zu prüfen sind, liegt normalerweise allein im Ermessen des Käufers und seiner Berater.