Nein!
Begründung: Der Verkäufer haftet üblicherweise für Ansprüche gegen das Unternehmen, die aus der Zeit vor dem Verkauf stammen oder dort schon erkennbar waren, aber erst nach dem wirtschaftlichen Übergang des Unternehmens auf den Käufer geltend macht werden.
Umfang und Dauer der Haftung sind Verhandlungssache und liegen beispielsweise für Steuergarantien oder Gewährleistungsgarantien bei durchschnittlich ein bis drei Jahren, bei potentiellen Umweltlasten liegen sie häufig bei zehn Jahren.